EZulV
INHALT
Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen (EZulV)
- Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen (Erschwerniszulagenverordnung - EZulV)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Ausschluss einer Erschwerniszulage
- § 2a Teilzeitbeschäftigung
- Abschnitt 2
- Einzeln abzugeltende Erschwernisse
- Titel 1
- Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten
- § 3 Allgemeine Voraussetzungen
- § 4 Höhe und Berechnung der Zulage
- § 4a Weitergewährung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit
- § 5 Ausschluss der Zulage
- § 6 (weggefallen)
- § 6a (weggefallen)
- Titel 2
- Zulage für Tauchertätigkeit
- § 7 Allgemeine Voraussetzungen
- § 8 Höhe der Zulage
- § 9 Berechnung der Zulage
- Titel 3
- Zulagen für den Umgang mit Munition und Sprengstoffen
- § 10 Zulage für das Räumen und Vernichten von Munition sowie für das Erproben besonders gefährlicher Munition
- § 11 Zulage für Sprengstoffentschärfer und Sprengstoffermittler
- Titel 4
- Zulage für Tätigkeiten an Antennen und Antennenträgern; Zulage für Tätigkeiten an Geräten und Geräteträgern des Wetterdienstes und des Vermessungsdienstes sowie an Windmasten des lufthygienischen Überwachungsdienstes
- § 12 Allgemeine Voraussetzungen
- § 13 Höhe der Zulage
- § 14 Berechnung der Zulage
- § 15 Zulage für Tätigkeiten an Geräten und Geräteträgern des Wetterdienstes und des Vermessungsdienstes sowie an Windmasten des lufthygienischen Überwachungsdienstes
- Titel 5
- Sonstige einzeln abzugeltende Erschwernisse
- § 16 Zulage für Klimaerprobung
- § 16a Zulage für Unterdruckkammerdienst
- § 16b Zulage für Ausbildungstätigkeiten im Feuerwehrdienst der Bundeswehr
- § 16c Zulage für die Begleitung von Rückführungen auf dem Luftweg
- § 17 Zulage für Tätigkeiten mit kontaminierten Personen oder Gegenständen
- Abschnitt 3
- Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten
- § 17a Allgemeine Voraussetzungen
- § 17b Höhe der Zulage
- § 17c Ausschluss der Zulage
- § 17d Weitergewährung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit
- Abschnitt 4
- Zulagen in festen Monatsbeträgen
- § 18 Entstehen des Anspruchs
- § 19 Weitergewährung bei Unterbrechung der zulageberechtigenden Tätigkeit
- § 20 (weggefallen)
- § 21 Zulage für allgemeine und besondere Dienste in der Gesundheits- und Krankenpflege
- § 21a Zulage für die Behandlung und Pflege bei schweren Infektionskrankheiten
- § 22 Zulage für besondere Einsätze
- § 22a Zulage für Polizeivollzugsbeamte als fliegendes Personal
- § 23 Zulage für die Beseitigung von Munition aus den Weltkriegen
- § 23a Zulage für Tätigkeiten im Seuchenbetrieb des Friedrich-Loeffler-Instituts
- §§ 23b und 23c (weggefallen)
- § 23d Zulage für Tätigkeiten im Maschinenraum seegehender Schiffe
- § 23e Zulage für Minentaucher
- § 23f Zulage für fliegendes Personal der Bundeswehr und anderer Einrichtungen des Bundes
- § 23g Zulage für technische Luftfahrzeugführer im Erprobungs- und Güteprüfdienst
- § 23h Zulage für Fallschirmspringer
- § 23i Zulage für Verwendungen im militärischen Flugsicherungsbetriebsdienst und im Einsatzführungsdienst
- § 23j Zulage für Verwendungen in verbunkerten Anlagen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
- § 23k Zulage für Ausbilder bei Einzelkämpferlehrgängen
- § 23l Zulage für Bergführer
- § 23m Zulage für Spezialkräfte der Bundeswehr
- § 23n Zulage für besondere Erprobungs- und Versuchsarbeiten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
- § 23o Zulage für spezialisierte Kräfte der Bundeswehr
- § 23p Zulage für besonders befähigte Unterstützungskräfte der Spezialkräfte der Bundeswehr
- § 23q Zulage für Tätigkeiten im protokollarischen Dienst des Wachbataillons beim Bundesministerium der Verteidigung
- § 23r Zulage für Tätigkeiten mit Biostoffen in Laboratorien
- Abschnitt 5
- Übergangsregelungen
- § 24 Übergangsregelung für Beamte des Bundeseisenbahnvermögens und der Postnachfolgeunternehmen
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