Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem «Fund ... (0.192.122.973.1)
INHALT
Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem «Fund for the Afghan People» betreffend die Vorrechte und Immunitäten des Funds in der Schweiz
- Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem «Fund for the Afghan People» betreffend die Vorrechte und Immunitäten des Funds in der Schweiz
- Art. 1 Rechtsfähigkeit
- Art. 2 Handlungsfreiheit
- Art. 3 Unverletzlichkeit der Güter, Archive, Dokumente und Korrespondenz
- Art. 4 Immunität von der Gerichtsbarkeit und der Vollstreckung
- Art. 5 Verzicht auf die Immunität von der Gerichtsbarkeit und der Vollstreckung
- Art. 6 Veröffentlichungen und Mitteilungen
- Art. 7 Steuerliche Behandlung
- Art. 8 Freie Verfügung über Guthaben
- Art. 9 Soziale Sicherheit
- Art. 10 Ausländisches Personal
- Art. 11 Vorrechte und Immunitäten der Stiftungsratsmitglieder des Funds
- Art. 12 Verhinderung von Missbrauch
- Art. 13 Streitigkeiten privater Art
- Art. 14 Nichtverantwortlichkeit der Schweiz
- Art. 15 Sicherheit der Schweiz
- Art. 16 Vollzug des Abkommens durch die Schweiz
- Art. 17 Beilegung von Streitigkeiten
- Art. 18 Änderung des Abkommens
- Art. 19 Kündigung des Abkommens
- Art. 20 Inkrafttreten
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