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Verordnung zum Gesetz über Beiträge an Fahrdienste für mobilitätseingeschränkte Personen (482.11)
CH - BL
31.12.2023
INHALT
Verordnung zum Gesetz über Beiträge an Fahrdienste für mobilitätseingeschränkte Personen
Verordnung zum Gesetz über Beiträge an Fahrdienste für mobilitätseingeschränkte Personen
§ 1 Regelungsbereich
§ 2 Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen
§ 3 Fahrkontingent
§ 4 Selbstbehalt
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