Verordnung über die Quote für europäische Filme und Investitionen in das Schweiz... (443.14)
INHALT
Verordnung über die Quote für europäische Filme und Investitionen in das Schweizer Filmschaffen (FQIV)
- Verordnung über die Quote für europäische Filme und Investitionen in das Schweizer Filmschaffen (FQIV)
- 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
- 1. Abschnitt: Gegenstand
- Art. 1
- 2. Abschnitt: Begriffe
- Art. 2 Anrechenbare Filme
- Art. 3 Weitere Begriffe
- 3. Abschnitt: Geltungsbereich
- Art. 4 Nicht unterstellte Unternehmen
- Art. 5 Ausgenommene Unternehmen
- 2. Kapitel: Förderung der Vielfalt des Filmangebots von Abrufdiensten
- Art. 6 Europäische Filme
- Art. 7 Berechnung des Anteils europäischer Filme
- 3. Kapitel: Berücksichtigung des unabhängigen Schweizer Filmschaffens
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 8 Filme schweizerischer Herkunft
- Art. 9 Unabhängige Dritte
- 2. Abschnitt: Anrechenbare Aufwendungen
- Art. 10 Anrechenbare Aufwendungen für Filme
- Art. 11 Anrechenbare Aufwendungen für den Ankauf
- Art. 12 Anrechenbare Aufwendungen für die Produktion eines Auftragsfilms
- Art. 13 Anrechenbare Aufwendungen für die Koproduktion
- Art. 14 Vergütungen an zugelassene Verwertungsgesellschaften
- Art. 15 Aufwendungen für die Bewerbung und Vermittlung von Filmen bei Fernsehdiensten
- Art. 16 Aufwendungen für anerkannte Filmförderungsinstitutionen
- Art. 17 Anerkennung von Filmförderungsinstitutionen
- 3. Abschnitt: Massgeblicher Zeitpunkt für die Anrechnung von Aufwendungen
- Art. 18
- 4. Abschnitt: Ermittlung der massgeblichen Bruttoeinnahmen
- Art. 19 Massgebliche Bruttoeinnahmen
- Art. 20 Ermittlung bei Unternehmen mit anderer Haupttätigkeit
- Art. 21 Zusammenrechnung bei Unternehmen, die miteinander wirtschaftlich verbunden sind
- 4. Kapitel: Verfahren
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 22 Register
- Art. 23 Registrierung
- Art. 24 Mitteilung der Pflichten der registrierten Unternehmen
- Art. 25 Berichterstattung
- 2. Abschnitt: Verfahren bei der Förderung der Vielfalt des Filmangebots von Abrufdiensten
- Art. 26 Ausnahmen von der Berichterstattung
- Art. 27 Meldung der bezahlten Abrufe
- 3. Abschnitt: Verfahren bei der Berücksichtigung des unabhängigen Schweizer Filmschaffens
- Art. 28 Jährliche Kontrolle der Investitionspflicht
- Art. 29 Verfügung der Ersatzabgabe
- Art. 30 Veränderungen innerhalb der Investitionsperiode
- Art. 31 Fälligkeit der Ersatzabgabe und Verzugszins
- Art . 32 Verjährung der Ersatzabgabe
- 5. Kapitel: Vollzugsorgane und übrige Verfahrensbestimmungen
- Art. 33 Datenerfassung und Statistik
- Art. 34 Formulare
- Art. 35 Auskünfte und Revision eingereichter Abrechnungen
- 6. Kapitel: Vertraulichkeit und Information der Öffentlichkeit
- Art. 36 Vertraulichkeit
- Art. 37 Information der Öffentlichkeit
- 7. Kapitel: Schlussbestimmungen
- Art. 38 Änderung eines anderen Erlasses
- Art. 39 Übergangsbestimmungen
- Art. 40 Inkrafttreten
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