Verordnung über die Quote für europäische Filme und Investitionen in das Schweiz... (443.14) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Quote für europäische Filme und Investitionen in das Schweizer Filmschaffen (FQIV)
- Verordnung über die Quote für europäische Filme und Investitionen in das Schweizer Filmschaffen (FQIV)
 - 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
 - 1. Abschnitt: Gegenstand
 - Art. 1
 - 2. Abschnitt: Begriffe
 - Art. 2 Anrechenbare Filme
 - Art. 3 Weitere Begriffe
 - 3. Abschnitt: Geltungsbereich
 - Art. 4 Nicht unterstellte Unternehmen
 - Art. 5 Ausgenommene Unternehmen
 - 2. Kapitel: Förderung der Vielfalt des Filmangebots von Abrufdiensten
 - Art. 6 Europäische Filme
 - Art. 7 Berechnung des Anteils europäischer Filme
 - 3. Kapitel: Berücksichtigung des unabhängigen Schweizer Filmschaffens
 - 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 8 Filme schweizerischer Herkunft
 - Art. 9 Unabhängige Dritte
 - 2. Abschnitt: Anrechenbare Aufwendungen
 - Art. 10 Anrechenbare Aufwendungen für Filme
 - Art. 11 Anrechenbare Aufwendungen für den Ankauf
 - Art. 12 Anrechenbare Aufwendungen für die Produktion eines Auftragsfilms
 - Art. 13 Anrechenbare Aufwendungen für die Koproduktion
 - Art. 14 Vergütungen an zugelassene Verwertungsgesellschaften
 - Art. 15 Aufwendungen für die Bewerbung und Vermittlung von Filmen bei Fernsehdiensten
 - Art. 16 Aufwendungen für anerkannte Filmförderungsinstitutionen
 - Art. 17 Anerkennung von Filmförderungsinstitutionen
 - 3. Abschnitt: Massgeblicher Zeitpunkt für die Anrechnung von Aufwendungen
 - Art. 18
 - 4. Abschnitt: Ermittlung der massgeblichen Bruttoeinnahmen
 - Art. 19 Massgebliche Bruttoeinnahmen
 - Art. 20 Ermittlung bei Unternehmen mit anderer Haupttätigkeit
 - Art. 21 Zusammenrechnung bei Unternehmen, die miteinander wirtschaftlich verbunden sind
 - 4. Kapitel: Verfahren
 - 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 22 Register
 - Art. 23 Registrierung
 - Art. 24 Mitteilung der Pflichten der registrierten Unternehmen
 - Art. 25 Berichterstattung
 - 2. Abschnitt: Verfahren bei der Förderung der Vielfalt des Filmangebots von Abrufdiensten
 - Art. 26 Ausnahmen von der Berichterstattung
 - Art. 27 Meldung der bezahlten Abrufe
 - 3. Abschnitt: Verfahren bei der Berücksichtigung des unabhängigen Schweizer Filmschaffens
 - Art. 28 Jährliche Kontrolle der Investitionspflicht
 - Art. 29 Verfügung der Ersatzabgabe
 - Art. 30 Veränderungen innerhalb der Investitionsperiode
 - Art. 31 Fälligkeit der Ersatzabgabe und Verzugszins
 - Art . 32 Verjährung der Ersatzabgabe
 - 5. Kapitel: Vollzugsorgane und übrige Verfahrensbestimmungen
 - Art. 33 Datenerfassung und Statistik
 - Art. 34 Formulare
 - Art. 35 Auskünfte und Revision eingereichter Abrechnungen
 - 6. Kapitel: Vertraulichkeit und Information der Öffentlichkeit
 - Art. 36 Vertraulichkeit
 - Art. 37 Information der Öffentlichkeit
 - 7. Kapitel: Schlussbestimmungen
 - Art. 38 Änderung eines anderen Erlasses
 - Art. 39 Übergangsbestimmungen
 - Art. 40 Inkrafttreten