Verordnung über die Führung und Aufbewahrung der Geschäftsbücher (221.431)
INHALT
Verordnung über die Führung und Aufbewahrung der Geschäftsbücher (Geschäftsbücherverordnung; GeBüV)
- Verordnung über die Führung und Aufbewahrung der Geschäftsbücher (Geschäftsbücherverordnung; GeBüV)
- 1. Abschnitt: Zu führende Bücher
- Art. 1
- 2. Abschnitt: Allgemeine Grundsätze
- Art. 2 Grundsätze ordnungsgemässer Führung und Aufbewahrung der Bücher
- Art. 3 ⁵ Integrität (Echtheit und Unverfälschbarkeit)
- Art. 4 Dokumentation
- 3. Abschnitt: Grundsätze für die ordnungsgemässe Aufbewahrung
- Art. 5 ⁷ Allgemeine Sorgfaltspflicht
- Art. 6 Verfügbarkeit
- Art. 7 Organisation
- Art. 8 Archiv
- 4. Abschnitt: Informationsträger
- Art. 9 Zulässige Informationsträger
- Art. 10 Überprüfung und Datenmigration
- 5. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 11 Aufhebung bisherigen Rechts
- Art. 12 Inkrafttreten
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