Verordnung über die Führung und Aufbewahrung der Geschäftsbücher (221.431) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Führung und Aufbewahrung der Geschäftsbücher (Geschäftsbücherverordnung; GeBüV)
- Verordnung über die Führung und Aufbewahrung der Geschäftsbücher (Geschäftsbücherverordnung; GeBüV)
 - 1. Abschnitt: Zu führende Bücher
 - Art. 1
 - 2. Abschnitt: Allgemeine Grundsätze
 - Art. 2 Grundsätze ordnungsgemässer Führung und Aufbewahrung der Bücher
 - Art. 3 ⁵ Integrität (Echtheit und Unverfälschbarkeit)
 - Art. 4 Dokumentation
 - 3. Abschnitt: Grundsätze für die ordnungsgemässe Aufbewahrung
 - Art. 5 ⁷ Allgemeine Sorgfaltspflicht
 - Art. 6 Verfügbarkeit
 - Art. 7 Organisation
 - Art. 8 Archiv
 - 4. Abschnitt: Informationsträger
 - Art. 9 Zulässige Informationsträger
 - Art. 10 Überprüfung und Datenmigration
 - 5. Abschnitt: Schlussbestimmungen
 - Art. 11 Aufhebung bisherigen Rechts
 - Art. 12 Inkrafttreten