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Verordnung betreffend die Ausrichtung von Stipendien und Studiendarlehen (416.011)
CH - SH
31.07.2021
INHALT
Verordnung betreffend die Ausrichtung von Stipendien und Studiendarlehen
Verordnung betreffend die Ausrichtung von Stipendien und Studiendarlehen
§ 3 5)
§ 7 Die zumutbaren Eigenleistungen der gesuchstellenden Person erge-
§ 13 Das anrechenbare elterliche Einkommen entspricht dem steuer-
§ 19 Die nach bisherigem Recht zugesprochenen Ausbildungsbeiträge
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