Konkordat zwischen den Kantonen der schweizerischen Eidgenossenschaft über den Aussch... (522.11)
INHALT
Konkordat zwischen den Kantonen der schweizerischen Eidgenossenschaft über den Ausschluss von Steuerabkommen
- Konkordat zwischen den Kantonen der schweizerischen Eidgenossenschaft über den Ausschluss von Steuerabkommen
- Art. 1 1 Die Kantone verpflichten sich, keine Steuerabkommen mit Steuer -
- Art. 2 1 Die vorstehenden Bestimmungen sind verbindlich für die Kantone und die in den Kantonen bestehenden steuerberechtigten Selbstverwal -
- Art. 3 1 Die Kantone verpflichten sich, auf Verlangen die letzte Steuereinschät -
- Art. 4 1 Die Aufsicht über die Durchführung des Konkordates und die Entschei -
- Art. 5 1 Das Konkordat tritt nach der Genehmigung durch den Bundesrat mit der Veröffentlichung in der eidgenössischen Gesetzessammlung in Kraft. 2 Die dem Konkordat angeschlossenen Kantone 1
- Art. 6 Schlussprotokoll
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