Verordnung über die Durchführung von Pilotprojekten in der Gesundheitsversorgung (301.112) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Durchführung von Pilotprojekten in der Gesundheitsversorgung
- Verordnung über die Durchführung von Pilotprojekten in der Gesundheitsversorgung
 - § 2 Zuständigkeit
 - § 3 Definition von Pilotprojekten
 - § 4 Unterstützung durch den Kanton
 - § 5 Abweichung von kantonalen Bestimmungen
 - § 6 Finanzielle Beiträge
 - § 7 Gesuche
 - § 8 Verträge zwischen dem Kan ton und den Projektträgern
 - § 9 Anforderungen an die Durchführung von Pilotprojekten
 - § 10 Inkrafttreten