Verordnung über den Vollzug der Bundesgesetzgebung über Lebensmittel und Gebrauchsge... (361.112) 
                
                
            INHALT
Verordnung über den Vollzug der Bundesgesetzgebung über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände
- Verordnung über den Vollzug der Bundesgesetzgebung über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände
 - 4. Dezember 2007
 - § 1 Gegenstand
 - § 2 Aufsichtsbehörde
 - § 3 Vollzugsorgane
 - 1. Erteilung der Betriebsbewilligung für Betriebe, die mit Lebensmitteln
 - 2. Kontrolle der Fleischzerlegung in Absprache mit der Kantonstierärztin
 - 1. Erteilung der Betriebsbewilligung für Schlachtbetriebe (Art. 11 Abs. 1
 - 2. Kontrolle der Fleischzerlegung in Absprache mit der Kantonschemik e-
 - § 4 Mitwirkun g der Gemeinden
 - § 5 Öffentlich zugängliche Bäder
 - § 6 Rechtsmittel
 - § 7 Mitteilung von Gerichtsentscheiden
 - § 8 Inkrafttreten