Beschluss betreffend die Entschädigung der Beamten die im Zivilschutz Dienst leisten (520.103)
INHALT
Beschluss betreffend die Entschädigung der Beamten die im Zivilschutz Dienst leisten
- Beschluss betreffend die Entschädigung der Beamten die im Zivilschutz Dienst leisten
- Art. 1 Tagesentschädigung
- Art. 2 Sold, Reisespesen
- Art. 3 Instruktionszulage
- Artikel 2 erwähnten Entschädigung eine Instruktionszulage gemäss Artikel 4, Abschnitt 3 der VFEZS.
- Art. 4 Entschädigung in Weiterbildungskursen
- Art. 5 24 - Stunden - Einsatz
- Art. 6 Vollzug
- Art. 7 Schlussbestimmungen
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