Beschluss betreffend die Zoneneinteilung des Walliser Rebberges (916.140)
INHALT
Beschluss betreffend die Zoneneinteilung des Walliser Rebberges
- Beschluss betreffend die Zoneneinteilung des Walliser Rebberges
- Art. 1 Der Walliser Rebberg umfasst die in der Beilage zum vorliegenden Beschluss,
- Art. 2 Der vorliegende Beschluss ist anwendbar:
- Art. 3 Die Einkellerer sind verpflichtet, von ihren Lieferanten die Angabe der Zone
- Art. 4 Diese Einteilung kann in Berücksichtigung neuer Gegebenheiten, namentlich
- Art. 5 Der vorliegende Beschluss tritt nach seiner Veröffentlichung im kantonalen
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