Beschluss betreffend Zuteilung ausländischer Arbeitskräfte (823.210)
INHALT
Beschluss betreffend Zuteilung ausländischer Arbeitskräfte
- Beschluss betreffend Zuteilung ausländischer Arbeitskräfte
- Art. 1 Das kantonale Arbeitsamt ist die zuständige kantonale Behörde, welche über
- Art. 2 Zur Überprüfung der Gesuche um Erteilung einer Aufenthalts- und
- Art. 3 Für die Zuteilung der Saisonarbeitskräfte (Permis A) teilt das kantonale
- Art. 4 Wenn ein Gesuch für ausländische Arbeitskräfte teilweise oder vollständig
- Art. 5 Für jede Vormeinung des kantonalen Arbeitsamtes, die die Erteilung einer
- Art. 6 Vorliegender Beschluss, welcher im Amtsblatt veröffentlicht wird, tritt am
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