Verordnung über die Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler (410.120)
INHALT
Verordnung über die Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler
- Verordnung über die Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler
- § 1 Gegenstand und Geltungsbereich
- § 2 Teilautonomie der Schulleitung
- § 3 Ziel des Einbezugs der Schülerinnen und Schüler
- § 4 Rechte der Schülerinnen und Schüler
- § 5 Orientierung der Schülerinnen und Schüler
- § 6 Ansprech- und Bezugsperson
- § 7 Gespräche mit Lehr- und Fachpersonen und der Schulleitung
- § 8 Pflichten der Schülerinnen und Schüler
- § 9 Vereinbarungen zur Erreichung gemeinsamer Bildungs- und Erziehungsziele
- § 10 Klassensprechende
- § 11 Klassenrat
- § 12 Schülerinnen- und Schülerrat
- § 13 Ansprechpersonen
- § 14 Andere Organisationsformen
- § 15 Räumlichkeiten, Infrastruktur und Finanzen
- § 16 Schülerinnen- und Schülerversammlung
- § 17 Vertretung im Schulrat und in der Schulkommission
- § 18 Recht auf Anhörung von schulübergreifenden Gruppierungen
- § 19 Gültigkeit für die Orientierungs- und Weiterbildungsschule
- § 20 Änderung anderer Erlasse
- § 20: Diese Änderungen werden hier nicht abgedruckt.
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