Interkantonale Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz (780.200)
INHALT
Interkantonale Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz
- Interkantonale Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz
- Art. 1 Diese Vereinbarung bezweckt die Sc haffung einer einheitlichen Salzver-
- Art. 2
- Art. 3
- Art. 4
- Art. 5 Die Regalgebühren werden durch die Rheinsalinen regelmässig nach ei-
- Art. 6
- Art. 9 Die Kontrollstelle der Rheinsa linen hat folgende Aufgaben:
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