Bürgerrechtsgesetz (121.100)
INHALT
Bürgerrechtsgesetz
- Bürgerrechtsgesetz
- 18. April 1999
- 1. Allgemeines
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Findelkinder
- 2. Voraussetzungen für die Aufnahme in das Bürgerrecht
- 2.1. Allgemeine Bestimmungen
- § 3 Formelle Voraussetzungen
- 2.2. Ausländerinnen und Ausländer
- § 4 Materielle Voraussetzungen
- § 6 Beachten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- § 7 Respektierung der Werte der Bundes- und der Kantonsverfassung
- § 8 Sprachnachweis
- § 9 Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung
- § 10 Förderung der Integration der Familienmitglieder
- § 11 Vertrautsein mit den schweizerischen und örtlichen Lebensverhältnissen
- § 12 Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse
- 2.3. Schweizer Bürgerinnen und Bürger
- § 13 Materielle Voraussetzungen
- 3. Entlassung aus dem Bürgerrecht
- § 14 Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht
- § 15 Entlassung aus dem Kantonsbürgerrecht
- § 16 Entlassung aus einem Gemeindebürgerrecht
- 4. Nichtigerklärung der Aufnahme in das Bürgerrecht
- § 17 Nichtigerklärung der Aufnahme in das Bürgerrecht
- 5. Verfahren
- § 18 Erteilung des Bürgerrechts
- § 19 Wirksamkeit der Bürgerrechtserteilung
- § 20 Ablehnung des Gesuchs
- § 21 Gesuche von Minderjährigen
- § 22 Wechsel des Wohnsitzes während des Verfahrens
- § 23 Mitwirkungs- und Auskunftspflicht
- 6. Gebühren
- § 24 Gebühren
- 7. Rechtsmittel
- § 25 Rechtsmittel
- 8. Ausführungs-, Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 26 Ausführungsbestimmungen
- § 27 Übergangsregelung
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