Vereinbarung zur Übernahme der Kindergärten durch die Gemeinde Riehen (412.400)
INHALT
Vereinbarung zur Übernahme der Kindergärten durch die Gemeinde Riehen
- Vereinbarung zur Übernahme der Kindergärten durch die Gemeinde Riehen
- 1. der Kanton Basel-Stadt, vertreten durch den Regierungsrat, und
- 2. die Gemeinde Riehen, vertreten durch den Gemeinderat,
- 1. Dienstleistungen des Kantons Basel-Stadt im Bereiche
- 1.1. Die kantonalen Amtsstellen erbringen die Dienstleistungen, die
- 1.2. Dienstleistungen zugunsten der Kinder und der Lehrkräfte erfol-
- 1.3. Eingeschlossen sind grundsätzlich auch Dienstleistungen, die nach
- 1.4. Nicht eingeschlossen sind der Bereich des Unterrichtsmaterials
- 2. Personal
- 2.1. Die definitiv oder provisorisch angestellten Kindergärtnerinnen,
- 2.2. Der Gemeinderat setzt die Frist für die Erklärung gemäss Ziff. 2.1.
- 2.3. Kindergärtnerinnen, die keine Erklärung gemäss Ziff. 2.1 abge-
- 2.4. Die im Zeitpunkt der Übernahme bestehenden Dienstverhält-
- 2.5. Der Regierungsrat nimmt davon Kenntnis, dass die Gemeinde
- 3. Schlussbestimmungen
- 3.1. Die Vereinbarung tritt sofort in Kraft.
- 3.2. Diese Vereinbarung gilt auf unbestimmte Dauer.
- 3.3. Die Vereinbarung tritt unter dem Vorbehalt in Kraft, dass der Ein-
- 3.4. Die Vereinbarung wird in fünf Originalen gefertigt und unter-
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