Verordnung über die Meldung von gefährdenden Personen im Rahmen eines Pilotversuchs ... (510.420) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Meldung von gefährdenden Personen im Rahmen eines Pilotversuchs («Erweiterte Gefährderansprache»)
- Verordnung über die Meldung von gefährdenden Personen im Rahmen eines Pilotversuchs («Erweiterte Gefährderansprache»)
 - § 1 Zweck
 - § 2 Voraussetzungen zur Meldung einer Person
 - § 3 Übermittlung von Informationen
 - § 4 Übermittlung von Informationen bei weggewiesenen und
 - § 5 Aufgabe der Beratungsstelle
 - § 6 Schutz der Personendaten
 - § 7 Vernichtung der Informationen
 - § 8 Dauer des Pilotversuchs
 - 2019. 1 )
 - § 9 Evaluation
 - 22.09.2018)