Verordnung betreffend Gebühren des Desinfektionsdienstes des Gesundheitsamtes Basel-... (300.500)
INHALT
Verordnung betreffend Gebühren des Desinfektionsdienstes des Gesundheitsamtes Basel-Stadt
- Verordnung betreffend Gebühren des Desinfektionsdienstes des Gesundheitsamtes Basel-Stadt
- 1. Desinfektion und Entwesungen
- 1.1. Grundtaxe Stadtgebiet (inkl. Zu- und Wegfahrt) .... Fr. 90.–
- 1.2. Arbeitsaufwand für Vorbereitung, Durchführung und
- 1.3. Zuschlag für Riehen und Bettingen ............... Fr. 10.–
- 1.4. Der Materialaufwand wird zu den Selbstkosten in
- 1.5. Die Gebühren unterliegen der Mehrwertsteuer.
- 1988.
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