Verordnung betreffend das Biozentrum der Universität Basel (447.550)
INHALT
Verordnung betreffend das Biozentrum der Universität Basel
- Verordnung betreffend das Biozentrum der Universität Basel
- §1. Im Biozentrum der Universität Basel werden biologische Pro-
- §2. Das Biozentrum gliedert sich zur Zeit in folgende Abteilungen:
- §3. Für die Behandlung von wichtigen Anträgen an die oberen Be-
- §4. Dem Wissenschaftlichen Beirat obliegt die Gewichtung von For-
- §5. Die Abteilungsvorsteher sind Forschungsgruppenleiter. In be-
- §6. Die Konferenz der Forschungsgruppenleiter aller Abteilungen
- §7. Nachwuchswissenschafter des Biozentrums können von der Ku-
- §8. Durch diese Verordnung wird die Verordnung über die Organi-
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