Verordnung über die Stiftungsaufsicht (212.900)
INHALT
Verordnung über die Stiftungsaufsicht
- Verordnung über die Stiftungsaufsicht
- §1. Die Verordnung regelt die behördliche Aufsicht über die priva-
- §2. Bei Neugründungen erfolgt die Aufsichtsübernahme mit Verfü-
- §3 . Die Aufsichtsbehörde wacht darüber, dass die Stiftungen die ge-
- §4. Zur Durchführung der Aufsicht ergreift die Aufsichtsbehörde
- §5. Die Aufsichtsbehörde führt ein Verzeichnis über alle Stiftungen,
- §6.
- §7.
- §8.
- §9. Die Aufsichtsbehörde erhebt für ihre Aufsichtstätigkeit Gebüh-
- §4 ........................... CHF 500.– bis CHF 5000.–
- § 10. § 38 II Ziffer 2 der Verordnung zum Einführungsgesetz zum
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