Verordnung über die Stiftungsaufsicht (212.900) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Stiftungsaufsicht
- Verordnung über die Stiftungsaufsicht
 - §1. Die Verordnung regelt die behördliche Aufsicht über die priva-
 - §2. Bei Neugründungen erfolgt die Aufsichtsübernahme mit Verfü-
 - §3 . Die Aufsichtsbehörde wacht darüber, dass die Stiftungen die ge-
 - §4. Zur Durchführung der Aufsicht ergreift die Aufsichtsbehörde
 - §5. Die Aufsichtsbehörde führt ein Verzeichnis über alle Stiftungen,
 - §6.
 - §7.
 - §8.
 - §9. Die Aufsichtsbehörde erhebt für ihre Aufsichtstätigkeit Gebüh-
 - §4 ........................... CHF 500.– bis CHF 5000.–
 - § 10. § 38 II Ziffer 2 der Verordnung zum Einführungsgesetz zum