Verordnung über die kantonale Kontrolle von Strafen und Massnahmen und über das Stra... (259.100) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die kantonale Kontrolle von Strafen und Massnahmen und über das Strafregister
- Verordnung über die kantonale Kontrolle von Strafen und Massnahmen und über das Strafregister
 - §1. Das Polizei- und Militärdepartement führt neben dem bundes-
 - §2. Die Eintragungen in die kantonale Kontrolle vermerken die dem
 - §3. In die kantonale Kontrolle gehören:
 - 1. Der Inhalt des Strafregisters.
 - 2. Die Verurteilungen wegen Vergehen, die nach kantonalem Recht
 - 3. Die Verurteilungen wegen Übertretungen, die nach kantonalem
 - 4.
 - 5.
 - 6.
 - 7. Verurteilungen und Verfügungen, die gegen eine Person in andern
 - §4. Hinsichtlich von Kindern und Jugendlichen werden keine Verur-
 - §5. Die Umwandlung einer Busse in Haft wird nicht registriert.
 - §6. Verurteilte können beim zuständigen Richter die Löschung eines
 - §7. Für die Auskunfterteilung über den Inhalt der kantonalen Kon-
 - §8. Die für die kantonale Kontrolle bestimmten Urteilsauszüge
 - §9. Die Gerichte haben die Auszüge über die im Strafregister einzu-
 - § 10.
 - § 11. Eine Strafregisterkarte nach bundesrechtlicher Vorschrift ist