Grossratsbeschluss betreffend eine Übereinkunft zwischen dem Kanton Basel-Stadt und ... (649.400)
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Grossratsbeschluss betreffend eine Übereinkunft zwischen dem Kanton Basel-Stadt und der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich über die Steuerpflicht des Personals der Bank
- Grossratsbeschluss betreffend eine Übereinkunft zwischen dem Kanton Basel-Stadt und der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich über die Steuerpflicht des Personals der Bank
- §1. Der Kanton Basel-Stadt verzichtet für sich und seine Gemeinden
- §2. Nicht von diesem Verzicht betroffen sind:
- § 1 genannten Personen gehörte (§ 26, 2 des Steuergesetzes
- §3. Einkommen und Vermögen der Ehegatten oder Minderjähriger,
- §4. Bei der Bemessung des Steuersatzes wird das in Basel-Stadt steu-
- §5. Um ihren Funktionären und Angestellten die in den vorstehen-
- §6. Diese Übereinkunft ist rückwirkend auf den Zeitpunkt der Nie-
- §7. Die in § 1 genannten Personen unterliegen nicht der Versiche-
- §8. Diese Übereinkunft gilt bis zum Ende des Steuerjahres 1934, also
- §9. Vorbehalten die Bestimmungen des vorausgehende n § 8 bleibt
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