Vereinbarung zwischen dem Sanitätsdepartement des Kantons Basel- Stadt und der Sanit... (981.211)
INHALT
Vereinbarung zwischen dem Sanitätsdepartement des Kantons Basel- Stadt und der Sanitätsdirektion des Kantons Basel- Landschaft über die Schlachtung seuchenkranker und seuchenverdächtiger Tiere im Schlachthof Basel
- Vereinbarung zwischen dem Sanitätsdepartement des Kantons Basel- Stadt und der Sanitätsdirektion des Kantons Basel- Landschaft über die Schlachtung seuchenkranker und seuchenverdächtiger Tiere im Schlachthof Basel
- Artikel 1 Seuchenk ranke und seuchenverdächtige Tiere der Pferde-, Rinder-, Schaf-,
- Artikel 2 Der Schlachthof Basel ist verpflichtet, die vom Kantonstierarzt des Kantons
- Artikel 3 Über den Transport der Tiere, die Abwicklung der Schlachtung, die Behandlung
- Artikel 4 Der Kanton Basel-Landschaft bezahlt dem Schlachthof Basel für die Bereitschaft,
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