Vollziehungsverordnung zum Gesetz vom 3. Juni 1982 über Sammlungen in der Öffentlich... (561.810)
INHALT
Vollziehungsverordnung zum Gesetz vom 3. Juni 1982 über Sammlungen in der Öffentlichkeit
- Vollziehungsverordnung zum Gesetz vom 3. Juni 1982 über Sammlungen in der Öffentlichkeit
- §1.
- §2.
- §3. Zuständig für den Vollzug des Gesetzes, insbesondere die Ertei-
- §4. Gesuche um Erteilung einer Sammelbewilligung sind minde-
- §5. Die Sammelbewilligung wird gebührenfrei erteilt. Sie enthält
- §6. Bewilligungen für Sammlungen auf öffentlichen Strassen oder
- §8. Gegen den Entscheid über ein Bewilligungsgesuch, den Inhalt
- §9. Diese Verordnung ersetzt die Kollektierverordnung vom 21. De-
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