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Verordnung des Regierungsrates über die Entschädigung der Stellvertretung an den Vol... (177.252)
CH - TG
31.12.2008
INHALT
Verordnung des Regierungsrates über die Entschädigung der Stellvertretung an den Volksschulen und Kindergärten
Verordnung des Regierungsrates über die Entschädigung der Stellvertretung an den Volksschulen und Kindergärten
§ 3 Übernehmen Lehrpersonen
§ 5 3)
§ 6 Die Verordnung des Regierungsrates übe r die Entschädigung der Vikare
§ 7 Diese Verordnung tritt am 1. August 1998 in Kraft.
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