Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele vom 8. März 2021 (935.501)
INHALT
Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele vom 8. März 2021
- Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele vom 8. März 2021
- § 3 Die Gemeinde, in welcher ein Kleinspiel durchgeführt werden soll,
- § 4 Gesuche gestützt auf Art. 14 EG BGS sind spätestens einen Monat
- § 5 Zur Frage des Standortes von neuen Spiellokalen holt das Interkan-
- § 6 Die Spiellokale dürfen von 10 Uhr bis Wirtschaftsschluss
- § 7 Der Betriebsleiter bzw. die Betriebsleiterin des Spiellokals ist verant-
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