Reglement der Verwaltungskommission zur Verordnung über die Kantonale Pensionskasse ... (185.102)
INHALT
Reglement der Verwaltungskommission zur Verordnung über die Kantonale Pensionskasse Schaffhausen
- Reglement der Verwaltungskommission zur Verordnung über die Kantonale Pensionskasse Schaffhausen
- § 4 Die Wahl der Delegierten kann sowohl auf Wahlversammlungen als
- § 5 Rechtzeitig vor Ablauf der Amtsperiode legt die Verwaltung der
- § 7 Ergänzungswahlen für während der Amtsperiode ausgeschiedene
- § 9 Die Mitglieder des Ausschusses der Verwaltungskommission be-
- § 27 Die Verwaltungskommission legt die Sonderbeiträge gemäss § 49
- § 29 Die Verwaltungskommission legt den gültigen Indexfondsbeitrag
- § 30 Das Fondsvermögen wird mit dem Zinssatz der Altersguthaben der
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