Standeskommissionsbeschluss betreffend vorläufige Umsetzung der Bundesgesetzgebung z... (800.011) 
                
                
            INHALT
Standeskommissionsbeschluss betreffend vorläufige Umsetzung der Bundesgesetzgebung zum Passivraucherschutz
- Standeskommissionsbeschluss betreffend vorläufige Umsetzung der Bundesgesetzgebung zum Passivraucherschutz
 - 1. eine mechanische Lüftung mit einer Zuführung von mindestens 36 m
 - 2. einen der Raumgrösse entsprechenden Luftreiniger mit HEPA-Schwebstofffilter
 - 3. eine der Raumgrösse angemessene Fenste rfläche, die sich zur regelmässigen
 - Art. 3