Standeskommissionsbeschluss betreffend vorläufige Umsetzung der Bundesgesetzgebung z... (800.011)
INHALT
Standeskommissionsbeschluss betreffend vorläufige Umsetzung der Bundesgesetzgebung zum Passivraucherschutz
- Standeskommissionsbeschluss betreffend vorläufige Umsetzung der Bundesgesetzgebung zum Passivraucherschutz
- 1. eine mechanische Lüftung mit einer Zuführung von mindestens 36 m
- 2. einen der Raumgrösse entsprechenden Luftreiniger mit HEPA-Schwebstofffilter
- 3. eine der Raumgrösse angemessene Fenste rfläche, die sich zur regelmässigen
- Art. 3
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