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Dekret über das Dienstverhältnis und die berufliche Vorsorge des Regierungsrates des... (181.110)
CH - SH
30.06.2016
INHALT
Dekret über das Dienstverhältnis und die berufliche Vorsorge des Regierungsrates des Kantons Schaffhausen
Dekret über das Dienstverhältnis und die berufliche Vorsorge des Regierungsrates des Kantons Schaffhausen
§ 5 Der jährliche Ferienanspruch richtet sich nach der Regelung für
§ 6 Die Mitglieder des Regierungsrates sind Versicherte der Pensions-
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