Verordnung über die Gebühren der Abteilung Stadtentwässerung im Tiefbauamt (784.300)
INHALT
Verordnung über die Gebühren der Abteilung Stadtentwässerung im Tiefbauamt
- Verordnung über die Gebühren der Abteilung Stadtentwässerung im Tiefbauamt
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Gebühren für Entscheide über Kanalisationsbegehren
- § 3 Gebühren für andere Entscheide
- § 4 Gebühren für Kontrollen und Dienstleistungen betreffend Gebäude und Grundstück -
- § 5 Gebühren für den Einsatz von Geräten, Maschinen und Fahrzeugen
- 1. Für Fahrzeuge (ohne Chauffeuse oder Chauffeur und ohne Begleitung):
- 2. Für Geräte und Material:
- § 6 Übrige Gebühren
- § 7 Zuschläge, Ermässigungen
- § 8 Mehrwertsteuer
- § 9 Gebührenverfügung
- § 10 Fälligkeit, Verzugszins, Mahngebühren
- § 11 Publikation und Wirksamkeit
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