Vertrag über die Ableitung der Abwässer der Einwohnergemeinde Dornach und deren Reini... (783.53)
INHALT
Vertrag über die Ableitung der Abwässer der Einwohnergemeinde Dornach und deren Reinigung in den basellandschaftlichen Abwasserreinigungsanlagen Birs 1 und Birs 2 (ARA Birs 1 und ARA Birs 2)
- Vertrag über die Ableitung der Abwässer der Einwohnergemeinde Dornach und deren Reinigung in den basellandschaftlichen Abwasserreinigungsanlagen Birs 1 und Birs 2 (ARA Birs 1 und ARA Birs 2)
- § 4 Betriebs- und Unterhaltskosten Dornach beteiligt sich an den Kosten für den Betrieb und Unterhalt der mitb e -
- § 6 Einsichtnahme Dornach ist berechtigt, die mitbenützten Abwasseranlagen zu besichtigen und
- § 7 Eigentum Das Eigentum der von Dornach mitbenutzten und mitfinanzierten Abwasseranl a -
- § 9 Vertragsanpassung Stehen Ersatz- und/oder Neuinvestitionen an, verpflichten sich die Vertragspa r -
- § 10 Streitigkeiten Streitigkeiten aus diesem Vertrag werden durch das Kantonsgericht, Abteilung
- § 11 Genehmigung Dieser Vertrag bedarf der Genehm igung der Regierungsräte des Kantons B a sel-
- § 12 Inkrafttreten Der Vertrag tritt nach allseitiger Genehmigung per 1. Januar 2004 in Kraft und
- § 13 Anhang •
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