Kantonale Weinverordnung (817.402)
INHALT
Kantonale Weinverordnung
- Kantonale Weinverordnung
- § 3 Neuanpflanzungen, die nicht der Weinerzeugung dienen, sowie
- § 5 Erneuerungen von mit Reben bestockten Flächen gemäss den Best-
- § 6 Soll ein Rebgrundstück in die Rebbauzone (geschlossene Reblage)
- § 7 6)
- § 10 Die gesamte Rebfläche des Kantons Schaffhausen wird in 2 Produk-
- § 29 Der nachstehende Erlass wird aufgehoben:
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