Vertrag zwischen dem Regierungsrate des Kantons Basel-Stadt einerseits und dem Direk... (685.110)
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Vertrag zwischen dem Regierungsrate des Kantons Basel-Stadt einerseits und dem Direktorium der Schweizerischen Centralbahn in Basel anderseits über Anlage und Benützung eines Verbindungsgeleises zwischen dem Güterbahnhof Wolf in Basel und den öffentlichen Materiallagerplätzen auf dem Dreispitz
- Vertrag zwischen dem Regierungsrate des Kantons Basel-Stadt einerseits und dem Direktorium der Schweizerischen Centralbahn in Basel anderseits über Anlage und Benützung eines Verbindungsgeleises zwischen dem Güterbahnhof Wolf in Basel und den öffentlichen Materiallagerplätzen auf dem Dreispitz
- 21. 11. 1902; (4) Nachtrag vom 3. 2. 1903; (5) Nachtrag vom 22./30. 4. 1910; (6) Nachtrag vom 18./31. 10. 1935. Der Nachtrag (6) konnte im
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