Stiftung Schloss Waldegg (436.914.1)
INHALT
Stiftung Schloss Waldegg
- Stiftung Schloss Waldegg
- 29. Mai 1963
- 9. April 1954 mit Sitz in Feldbrunnen-St. Niklaus.
- 1. Der Liegenschaft Grundbuch Feldbrunnen-St. Niklaus Nr. 42 «Waldegg-
- 2. Mobiliar- und Kunstgegenständen gemäss der einen Bestandteil dieser
- 1. Juli 1963.
- Artikel 5 Absatz 1 hier nach zu solchen Zuwendungen verpflichtet.
- 1. Das Schloss Waldegg als kunsthistorisches Denkmal für die Nachwelt zu
- 2. Das Schloss Waldegg als Museum auszugestalten und in den Räumen
- 3. Die beiden Schlosskapellen und die durch sie verkörperte Tradition zu
- 4. Die der Stiftung übergebenen Mobiliar- und Kunstgegenstände in den
- 5. Das Schloss Waldegg und seine Gartenanlage für repräsentative Emp-
- 19. April 1963 verpflichtet:
- 1. Der Stiftungsrat
- 2. Die Waldeggkommission
- 1. Zu Lebzeiten der Schenker und Verkäufer gehört jeder derselben der
- 2. Wenn keiner der Schenker und Verkäufer mehr am Leben und auch
- 1. Der Vertreter des Staates Solothurn wird, unter Vorbehalt des Vor-
- 2. Der Vertreter des Bistums Basel wird, unter Vorbehalt des Vorschlags-
- 3. Der Vertreter der Familie von Sury Bussy wird gewählt von der Wal-
- 4. Der Vertreter der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn wird ge-
- 5. Der Vertreter der Bürgergemeinde der Stadt Solothurn wird gewählt
- 6. Der Vertreter der Einwohnergemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus wird
- 1. Sie betreut die Schlossbesitzung Waldegg und das zu ihr gehörende
- 2. Sie bestimmt, in welchem Ausmass und in welcher Weise die Schloss-
- 3. Sie erlässt ein Reglement für die Pflege und Benützung der Schlosska-
- 4. Sie hat für die Vermietung und Verpachtung von Gebäuden, Anlagen
- 3. Die Kontrollstelle
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