Verordnung betreffend Beteiligung der Grundeigentümer an den Kosten der Parzellarver... (214.450)
INHALT
Verordnung betreffend Beteiligung der Grundeigentümer an den Kosten der Parzellarvermessung des Kantons Basel-Stadt
- Verordnung betreffend Beteiligung der Grundeigentümer an den Kosten der Parzellarvermessung des Kantons Basel-Stadt
- § 1.
- § 2.
- 1. im Gebiet der Altstadt und im Innern des Dorfes
- 2. im bebauten Gebiet ausserhalb der in Ziff. 1 bezeich -
- 3. im unbebauten Gebiet mit genehmigtem Bebauungs -
- 4. im unbebauten Gebiet ohne genehmigten Bebau -
- 1929.
- § 2 in der Fassung der Verordnung vom 3. 3. 1969.
- § 3.
- § 3 Abs. 2: Der ursprüngliche Abs. 2 wurde gestrichen durch die Verordnung
Feedback