Beitritt zum Konkordat über die Schulkoordination (411.212)
INHALT
Beitritt zum Konkordat über die Schulkoordination
- Beitritt zum Konkordat über die Schulkoordination
- 1. Der Kanton Solothurn tritt dem Konkordat über die Schulkoordination
- 2. Der Kanton Solothurn verpflichtet sich, die Schulgesetzgebung im Sinn
- 3. Der Kanton Solothurn übernimmt die ihm durch das Konkordat erwach-
- 4. Der Kantonsrat bewilligt im Rahmen seiner Kompetenzen die erforderli-
- 5. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt
Feedback