Grossratsbeschluss betreffend Vertrag über die Ausleihe von Liegenschaften im Eigent... (442.500)
INHALT
Grossratsbeschluss betreffend Vertrag über die Ausleihe von Liegenschaften im Eigentum des Kantons Basel-Stadt an die Universität und die finanzielle Beteiligung am Unterhalt und an Veränderungen der von der Universität Basel genutzten Liegenschaften (Immobilienvertrag)
- Grossratsbeschluss betreffend Vertrag über die Ausleihe von Liegenschaften im Eigentum des Kantons Basel-Stadt an die Universität und die finanzielle Beteiligung am Unterhalt und an Veränderungen der von der Universität Basel genutzten Liegenschaften (Immobilienvertrag)
- 1. Der Vertrag mit dem Kanton Basel-Landschaft über die Ausleihe
- 2. Der Grosse Rat behandelt das Geschäft partnerschaftlich (Be-
- 3. Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum.
- 30. März 1994
- §1. Gemäss § 25 des Universitätsgesetzes des Kantons Basel-Stadt
- §2. Dieser Vertrag regelt die Beteiligung der Vertragspartner an den
- § 1 Abs. 3. Massgebend für die Definition von Unterhalt und Verände-
- §3. Der Kanton Basel-Stadt schliesst mit der Universität einen Ge-
- §4. Die Vertragsparteien beteiligen sich mit den in diesem Vertrag
- §5. Die Beiträge der Vertragsparteien an Unterhalt und Verände-
- §6. Der jährliche nicht indexierte Beitrag des Kantons Basel-Land-
- §7. Der Universitätsrat entscheidet im Rahmen der strategischen
- §8. Der Universitätsrat setzt eine Fachkommission ein, die ihn im
- §9. Der Vertrag tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.
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