Grossratsbeschluss betreffend Vertrag über die Ausleihe von Liegenschaften im Eigent... (442.500)
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Grossratsbeschluss betreffend Vertrag über die Ausleihe von Liegenschaften im Eigentum des Kantons Basel-Stadt an die Universität und die finanzielle Beteiligung am Unterhalt und an Veränderungen der von der Universität Basel genutzten Liegenschaften (Immobilienvertrag)

Grossratsbeschluss betreffend Vertrag über die Ausleihe von Liegenschaften im Eigentum des Kantons Basel-Stadt an die Universität und die finanzielle Beteiligung am Unterhalt und an Veränderungen der von der Universität Basel genutzten Liegenschaften (Immobilienvertrag) Vom 18. Februar 2004 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag der Bildungs- und Kulturkommission und seiner Finanzkommission, beschliesst:

1. Der Vertrag mit dem Kanton Basel-Landschaft über die Ausleihe

von Liegenschaften im Eigentum des Kantons Basel-Stadt an die Universität und die finanzielle Beteiligung am Unterhalt und an Ver- änderungen der von der Universität Basel genutzten Liegenschaften (Immobilienvertrag) vom 25./23. September 2003 wird genehmigt.

2. Der Grosse Rat behandelt das Geschäft partnerschaftlich (Be-

schlüsse gelten mit Vorbehalt der entsprechenden Beschlüsse des Landrats).

3. Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum.

1)
Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch den Regierungsrat, und dem Kanton Basel-Landschaft, vertreten durch den Regierungsrat (nachfolgend Vertragsparteien), über die Ausleihe von Liegenschaften im Eigentum des Kantons Basel-Stadt an die Universität und die finanzielle Beteiligung am Unterhalt und an Veränderungen der von der Universität genutzten Liegenschaften (Immobilienvertrag) Vom 25./23. September 2003 Dieser Vertrag ergänzt den Vertrag zwischen den Kantonen Basel- Stadt und Basel-Landschaft über die Beteiligung des Kantons Basel- Landschaft an der Universität Basel (Universitätsvertrag) vom

30. März 1994

2)
. Ausgangslage

§1. Gemäss § 25 des Universitätsgesetzes des Kantons Basel-Stadt

3) stellt der Kanton Basel-Stadt der Universität das Universitätsgut zur Verfügung, soweit dieses für den Betrieb der Universität nötig ist. Die Zurverfügungstellung erfolgt zur Zeit unentgeltlich im Sinne einer Ge- brauchsleihe. Die Liegenschaften im Eigentum des Kantons Basel- Stadt sind im Grundbuch unter dem Namen «Kanton», resp. «Einwoh- nergemeinde» oder «Universität» (als damalige Verwaltungseinheit des Kantons) aufgeführt. Die Liegenschaften repräsentieren einen Wert von Fr. 1000 Millionen inkl. Land (Schätzung 2000). Der sich dar- aus ergebende Mietwert beträgt Fr. 51 Millionen jährlich.
2 Die im Universitätsvertrag zwischen den Vertragsparteien verein- barte Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft an den Betriebs- kosten der Universität wird mit diesem Vertrag ausgeweitet auf die Be- teiligung an den Kosten für von der Universität genutzte Liegenschaf- ten (gem. § 2 Abs. 1 dieses Vertrages).
3 Die Liegenschaften gemäss Abs. 2 sind im Liegenschaftsverzeichnis (Anhang) aufgelistet; es enthält a) die Liegenschaften im Eigentum des Kantons Basel-Stadt (§ 1 Abs. 1); b) die Liegenschaften im Eigentum der Universität; sam finanziert werden und entsprechend in deren gemeinschaftli- chem Eigentum stehen;
Geltungsbereich

§2. Dieser Vertrag regelt die Beteiligung der Vertragspartner an den

Kosten für Unterhalt und Veränderungen der Liegenschaften gemäss

§ 1 Abs. 3. Massgebend für die Definition von Unterhalt und Verände-

rungen ist SIA-Norm 469
4)
.
2 Nicht unter diesen Vertrag fallen die Kosten für Neubau und Ersatz sowie Erwerb weiterer Liegenschaften sowie die dauernde Übernahme der Miete von Drittliegenschaften. Über die Finanzierung zusätzlichen Raumbedarfs einigen sich die Vertragsparteien in separaten Vereinba- rungen.
3 Die Vertragsparteien können das Liegenschaftsverzeichnis nach Be- darf um neugebaute, neu erworbene oder angemietete Liegenschaften erweitern bzw. die im Liegenschaftsverzeichnis aufgeführten Liegen- schaften wieder streichen und entsprechend auch die Unterhaltskosten solcher Räume durch den Immobilienfonds übernehmen bzw. wieder ausschliessen. Nutzung der Liegenschaften des Kantons Basel-Stadt durch die Universität Basel

§3. Der Kanton Basel-Stadt schliesst mit der Universität einen Ge-

brauchsleihevertrag über die von ihm der Universität zur Verfügung gestellten Liegenschaften ab.
4a)
2 Die Liegenschaften werden der Universität Basel zur Nutzung im Rahmen des Leistungsauftrags überlassen.
3 Mit dem Gebrauchsleihevertrag präzisiert der Kanton Basel-Stadt die Rechte und Pflichten der Universität in Bezug auf die von ihm der Universität überlassenen Immobilien sowie ihre Verantwortung be- treffend deren Unterhalt und Veränderungen mittels des Immobilien- fonds gemäss § 5. Unterhalt und Veränderungen

§4. Die Vertragsparteien beteiligen sich mit den in diesem Vertrag

festgelegten Beiträgen am Unterhalt und an Veränderungen der Lie- genschaften gemäss Liegenschaftsverzeichnis.
2 Diese Beiträge werden zusätzlich zu den Universitätsbeiträgen ge- mäss Universitätsvertrag ausgerichtet.
Immobilienfonds

§5. Die Beiträge der Vertragsparteien an Unterhalt und Verände-

rungen der Liegenschaften fliessen in einen von der Universität zu er- richtenden, zweckgebundenen Immobilienfonds.
2 Entstehen durch die Schutzwürdigkeit von Liegenschaften zusätzli- che Kosten, dürfen diese nicht aus dem Immobilienfonds gedeckt wer- den.
3 Die Beiträge der Vertragsparteien an den Immobilienfonds bilden ein Kostendach für Unterhalt und Veränderungen der von der Univer- sität genutzten Liegenschaften.
4 Über den Immobilienfonds wird von der Universität separat Rech- nung geführt. Die Rechnung des Immobilienfonds wird im Jahresbe- richt der Universität ausgewiesen.
5 Die in § 1 Abs. 4 des Universitätsvertrages geregelte Aufsicht der kantonalen Finanzkontrollen erstreckt sich auch auf den Immobilien- fonds. Beiträge der Kantone und des Bundes

§6. Der jährliche nicht indexierte Beitrag des Kantons Basel-Land-

schaft an den Immobilienfonds beträgt Fr. 7 Millionen.
2 Der jährliche nicht indexierte Beitrag des Kantons Basel-Stadt an den Immobilienfonds beträgt Fr. 7 Millionen zusätzlich zur unentgeltli- chen Zurverfügungstellung der Liegenschaften.
3 Die Beiträge der Kantone werden jeweils per Valuta 30. Juni des Bei- tragsjahres ausgerichtet.
4 Subventionen des Bundes für Bauvorhaben der Universität fliessen in den Immobilienfonds, soweit die Vorhaben aus den Mitteln des Im- mobilienfonds finanziert wurden. Rechte und Pflichten der Universität

§7. Der Universitätsrat entscheidet im Rahmen der strategischen

Ausrichtung der Universität und der Zweckbestimmung des Immobi- lienfonds über die Verwendung des Fonds.
2 Für die Planung und Ausführung der über den Fonds finanzierten Bauvorhaben muss die Universität die Dienste von kantonalen Stellen oder externen Experten in Anspruch nehmen. Die Inanspruchnahme dieser Dienstleistung wird marktkonform vergütet.
Fachkommission Immobilien

§8. Der Universitätsrat setzt eine Fachkommission ein, die ihn im

Immobilienbereich berät.
2 Die Kommission setzt sich aus sechs bis acht Fachleuten zusammen, wobei auf eine angemessene Vertretung der Vertragsparteien zu ach- ten ist.
3 Die Kommission achtet besonders auf die zweckmässige, haushälteri- sche Verwendung der Mittel im Sinne der Vertragsparteien und auf die Werterhaltung der Liegenschaften und die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften. Sie kann dem Universitätsrat Änderungen des Liegen- schaftsverzeichnisses vorschlagen. Über Änderungen des Liegen- schaftsverzeichnisses entscheiden die Vertragspartner Basel-Land- schaft und Basel-Stadt, vertreten durch ihre Regierungsräte, auf An- trag oder nach Rücksprache mit dem Universitätsrat und unter Vorbe- halt des Gebrauchsleihevertrags.
4 Der Universitätsrat legt die weiteren Aufgaben der Kommission in einem Pflichtenheft fest. Inkrafttreten und Kündigungsfristen

§9. Der Vertrag tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.

5)
2 Er ist mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist jeweils kündbar auf den 31. Dezember, erstmals auf den 31. Dezember 2005.
3 Einigen sich die Vertragskantone vor dem 31. Dezember 2005 auf eine neue Regelung für die Finanzierung der Universität, so ist er auf den Zeitpunkt der diesbezüglichen Änderung des Universitätsvertrags kündbar. Basel, den 25. September 2003 Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt Der Präsident: Dr. Christoph Eymann Der Staatsschreiber: Dr. Robert Heuss Liestal, den 23. September 2003 Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Der Präsident: Erich Straumann Der Landschreiber: Walter Mundschin
Anhang zum Immobilienvertrag
6) Liegenschaftsverzeichnis Universität Basel Gebäudeadresse Gebäudebelegung HNF m
2 Nutzungsart Eigentümer: Basel-Sadt Bernoullistrasse 30/32 ..... ganzes Gebäude 4 199 Büro Brüglingerstrasse 21 ....... Geschosse 365 Büro Holbeinstrasse 12 ......... ganzes Gebäude 1 174 Büro Klingelbergstrasse 50 ...... ganzes Gebäude 8 150 Labor Klingelbergstrasse 70 ...... ganzes Gebäude 11 772 Labor Klingelbergstrasse 80 ...... ganzes Gebäude 2 290 Labor Klingelbergstrasse 82/84 . . . ganzes Gebäude 6 728 Labor Maiengasse 51/53 ......... ganzes Gebäude 2 131 Büro Mattenstrasse 26 .......... ganzes Gebäude 2 700 Labor Pestalozzistrasse 20 ........ ganzes Gebäude 3 786 Labor Petersgraben 9 ............ Geschosse 554 Büro Petersplatz 1 ............. ganzes Gebäude 5 147 Unterricht Rheinsprung 9/11 ......... ganzes Gebäude 1 866 Labor Rheinsprung 21 ........... ganzes Gebäude 842 Büro Schönbeinstrasse 6 ........ ganzes Gebäude 1 724 Labor Schönbeinstrasse 18/20 ..... ganzes Gebäude 20 821 Bibliothek Spalengraben 8 ........... ganzes Gebäude 493 Lager Spalenvorstadt 2 .......... Geschosse 661 Bibliothek Spitalstrasse 51 ........... ganzes Gebäude 2 627 Labor St. Alban-Graben 8 ........ Geschoss 315 Büro St. Johanns-Ring 19 ........ ganzes Gebäude 4 055 Labor St. Johanns-Vorstadt 10/12 . . ganzes Gebäude 829 Büro Stapfelberg 7/9 ........... ganzes Gebäude 964 Büro Vesalgasse 1 .............. ganzes Gebäude 2 933 Labor Vesalgasse 3 .............. Geschoss 72 Wohnung Bernoullistrasse 14/16 ..... ganzes Gebäude 3 164 Mensa Subtotal ................. 90358 Eigentümer: Einwohnergemeinde Basel-Stadt Elisabethenstrasse 53 ...... ganzes Gebäude 503 Büro Hebelstrasse 1 ............ ganzes Gebäude 874 Labor Leonhardsgraben 3 ........ Geschosse 122 Büro Münsterplatz 19 .......... ganzes Gebäude 635 Büro Nadelberg 4 .............. ganzes Gebäude 1 638 Bibliothek Nadelberg 6 .............. Geschosse 1 610 Unterricht Nadelberg 8 .............. ganzes Gebäude 604 Bibliothek Petersgraben 27 ........... ganzes Gebäude 861 Büro Petersgraben 51 ........... Geschosse 4 168 Büro Petersplatz 10 ............ ganzes Gebäude 1 232 Labor Petersplatz 14 ............ ganzes Gebäude 4 126 Büro Totengässlein 3 ........... ganzes Gebäude 2 101 Bibliothek
Eigentümer: Dritte (gratis) Gellertstrasse 27 .......... ganzes Gebäude 643 Büro Vorbau Frauenspital Klingel- bergstrasse ............ ganzes Gebäude 281 Labor Klingelbergstrasse 23 ...... Geschoss 303 Büro Nadelberg 10 ............. ganzes Gebäude 947 Büro Subtotal ................. 2173 Eigentümer: Dritte (Miete) Bernoullistrasse 28 ........ ganzes Gebäude 1 118 Büro Brüglingen 33 ............ Geschosse 770 Unterricht Brüglingerstrasse 21 ....... Geschosse 365 Büro Claramattweg 8 ........... Geschoss 77 Büro Heuberg 12 .............. Geschosse 235 Büro Heuberg 33 .............. Geschosse 216 Büro Hirschgässlein 19 ......... Geschosse 127 Büro Hirschgässlein 21 ......... Geschosse 1 080 Büro Kanonengasse 27 ......... ganzes Gebäude 398 Büro Kleinhüningeranlage 3 ..... Geschoss 154 Lager Klingelbergstrasse 27 ...... ganzes Gebäude 1 979 Büro Kornhausgasse 2 .......... Geschosse 967 Büro Leimenstrasse 48 .......... ganzes Gebäude 310 Büro Leonhardsgraben 36 ....... Geschoss 108 Büro Missionsstrasse 17a ........ Geschosse 153 Büro Missionsstrasse 21 ......... Geschoss 172 Büro Missionsstrasse 24 ......... Geschoss 115 Büro Missionsstrasse 60 ......... ganzes Gebäude 1 654 Büro Missionsstrasse 62A ....... ganzes Gebäude 1 377 Büro Missionsstrasse 64 ......... Geschosse 338 Büro Missionsstrasse 64A ....... ganzes Gebäude 1 135 Unterricht Mülhauserstrasse 51 ....... Geschosse 364 Labor Nauenstrasse, Jacob Burckhardt Haus . . Geschoss 6000 ca. Büro Neuhausstrasse 31 ......... Geschosse 337 Labor Petersgraben 35 ........... Geschosse 1 496 Büro Rheinsprung 24 ........... Geschosse 124 Büro Schanzenstrasse 46 ........ Geschoss 69 Unterricht Spalenring 145/147 ........ ganzes Gebäude 1 319 Büro St. Johanns-Hafen 18 ...... Geschosse 886 Unterricht Steinengraben 5 .......... Geschoss 900 Büro Steinengraben 49 ......... ganzes Gebäude 332 Büro Steinenvorstadt 33 ........ Geschoss 38 Büro Theaterstrasse 22 ......... Geschoss 115 Büro Wiesendamm 60a ......... Geschoss 104 Lager Subtotal ................. 19084
7) Total Liegenschaften im Eigentum Dritter 21 257
7)
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