Verordnung betreffend Prüfärztinnen und Prüfärzte bei der Durchführung von klinische... (310.600) 
                
                
            INHALT
Verordnung betreffend Prüfärztinnen und Prüfärzte bei der Durchführung von klinischen Studien mit Arzneimitteln
- Verordnung betreffend Prüfärztinnen und Prüfärzte bei der Durchführung von klinischen Studien mit Arzneimitteln
 - §1. Werden klinische Studien mit Arzneimitteln im humanmedizini-
 - §2. Bei Widerhandlungen gegen dieses Reglement oder Verstössen
 - §3. Diese Verordnung ist zu publizieren; sie wird am 1. Juli 1999