Ordnung für das Masterstudium Wirtschaftswissenschaften an der Wirtschaftswissenscha... (446.620)
INHALT
Ordnung für das Masterstudium Wirtschaftswissenschaften an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel
- Ordnung für das Masterstudium Wirtschaftswissenschaften an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel
- §1. Diese Ordnung regelt das Masterstudium Wirtschaftswissen-
- §2. Die Fakultät verleiht für ein bestandenes Masterstudium den
- §3. Die Voraussetzungen und das Verfahren für die Zulassung zum
- §4. Das Masterstudium Wirtschaftswissenschaften umfasst 90 Kre-
- §5. Das Masterstudium umfasst Lehrveranstaltungen in folgenden
- §6. Das Masterstudium ist bestanden, wenn folgende Kreditpunkte
- 6.0 (ausgezeichnet), 5.5 (sehr gut), 5.0 (gut), 4.5 (befriedigend) und 4.0
- §7. Reguläre Lehrveranstaltungen umfassen folgende Formen:
- §8. Studentische Leistungen werden grundsätzlich immer mit einer
- §9. Die studentischen Leistungen zu den Lehrveranstaltungen mit
- § 11. Für eine Tätigkeit im tutoriellen Bereich können maximal 6 KP
- § 12. Studierende verfassen ihre Masterarbeit vorzugsweise am Ende
- § 13. Nach Abschluss der schriftlichen Leistungsüberprüfungen wird
- § 14. Studierende müssen sich für die Leistungsüberprüfungen an-
- § 15. Falls eine Studentin oder ein Student eine Leistungsüberprü-
- § 16. Über die Anrechnung von Kreditpunkten, die in einem anderen
- § 17. Mitglieder der Prüfungskommission sind alle hauptamtlichen
- § 18. Die Curriculumskommission setzt sich zusammen aus je einer
- § 20. Verfügungen gemäss dieser Ordnung sind den Betroffenen von
- § 21. Diese Ordnung gilt für alle Studierenden, die ihr Masterstu-
- § 22. Diese Ordnung ist zu publizieren. Sie wird am 1. August 2008
Feedback