Verordnung des Hochschulrates betreffend die Studiengänge im Leistungsbereich Ausbil... (414.204)
INHALT
Verordnung des Hochschulrates betreffend die Studiengänge im Leistungsbereich Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen
- Verordnung des Hochschulrates betreffend die Studiengänge im Leistungsbereich Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen
- § 3 Die Ausbildungsziele der PHSH entsprechen den Anforderungen in
- Art. 7 des Reglements über die Anerkennung von Lehrdiplomen für den Unterricht auf der Primarstufe, der Sekundarstufe I und an Ma-
- § 4 Die Ausbildungsstandards an der PHSH richten sich nach dem Kom-
- § 18 Für den Abschluss des Studiums müssen die Studierenden in der
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