Besoldung und Rechtsstellung des Leiters der Lehrerfortbildungskurse (126.515.851.51)
INHALT
Besoldung und Rechtsstellung des Leiters der Lehrerfortbildungskurse
- Besoldung und Rechtsstellung des Leiters der Lehrerfortbildungskurse
- 1. Die im Frühling 1960 begonnenen Ergänzungskurse für die vorzeitig in
- 2. Die vollausgebildete Lehrerschaft ist nach Bedarf zu ähnlich organisier-
- 3. Die Kursleitung wird einer vom Regierungsrat zu wählenden Persönlich-
- 4. Der Kursleiter ist berechtigt, in angemessenem Rahmen Hilfskräfte zur
- 5. Die Kurse werden regional und stufenweise durchgeführt (1.-3. Klasse,
- 4.-6. Klasse, Sekundar- und Oberschule) und dauern 3-4 Wochen.
- 6. Die Durchführung der Ergänzungs- und Weiterbildungskurse und die
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