Regierungsratsbeschluss betreffend Allgemeinverbindlicherklärung von Bestimmungen de... (215.910)
INHALT
Regierungsratsbeschluss betreffend Allgemeinverbindlicherklärung von Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für das Basler Ausbaugewerbe
- Regierungsratsbeschluss betreffend Allgemeinverbindlicherklärung von Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für das Basler Ausbaugewerbe
- § 1 . Gegenstand
- § 2 . Geltungsbereich
- § 3 . Auflagen
- § 4 . Geltungsdauer
- 2011.
- 5.8
- 10.1; 10.2 a), b), d), e)
- 12.1; 12.2; 12.3; 12.5
- 13.1; 13.2; 13.3; 13.4; 13.5
- 14.1; 14.2; 14.3; 14.4
- 18.1; 18.4; 18.5
- 19.2; 19.3; 19.4 a), b); 19.5; 19.7; 19.8; 19.9
- 20.3; 20.4; 20.5; 20.6; 20.8
- 21.1; 21.2; 21.3; 21.4
- 22.1; 22.2; 22.3; 22.4 a)–c); 22.5; 22.6
- 23.1
- 24.1; 24.2; 24.3
- 25.1; 25.2; 25.3; 25.4; 25.5
- 26.2
- 27.1; 27.2
- 28.1; 28.2; 28.3; 28.4
- 30.1 a)–k)
- 33.1
- 34.1; 34.2; 34.3; 34.4; 34.5
- 35.2; 35.4; 35.5; 35.6
- 36.1; 36.2; 36.3; 36.4; 36.5; 36.6
- 38.1; 38.2
- 39.1; 39.2
- 40.1; 40.2; 40.4; 40.5; 40.6
- 41.1; 41.2; 41.3; 41.4
- 43.1; 43.2
- 46.1; 46.2; 46.4; 46.5
- 47.1 a)–g); 47.2; 47.3; 47.4
- 52.1; 52.2 a)–d); 52.3
- 57.3
- 59.2
- 61.1 b); 61.3
- § 1 . Gegenstand
- § 2 .
- § 3 . Geltungsbereich
- § 4 . Auflagen
- § 5 . Geltungsdauer
- 1. Lohnerhöhung 2010
- 2. Lohnerhöhung 2011
- 3. Bereits gewährte Lohnerhöhungen
- § 1. Gegenstand
- § 2. Geltungsdauer
- 2015.
- § 1. Gegenstand
- § 2. Geltungsdauer
- 1. Lohnerhöhung 2012
- 2. Lohnerhöhung 2013
- 60.00 pro Monat. (...)
- 3. Lehrlinge und Attestlehrlinge
- 4. Bereits gewährte Lohnerhöhungen
- 1.1 Zur Sicherung der (...) Vollz ugskostenbeiträge gemäss Art. 18 GAV
- 1.2 Als Auftragswert gilt die im Geltungsbereich des GAV innerhalb eines
- 1.3 Ein Arbeitgeber mit Sitz ausserhalb des räumlichen Geltungsbereichs
- 1.4 Von der Regelung gemäss Art. 1.3 vorstehend ausgenommen sind jene
- 1.5 Ist vom Arbeitgeber auf dem Gebiet der Schweizerischen Eidgenossen-
- 1.1 vorstehend vorschreibt, so ist vom Arbeitgeber nur noch die Differenz
- 1.6 Die Kaution muss vor Beginn der Arbeitsaufnahme im räumlichen
- 2.1 Sämtliche Kautionen müssen in Fo rm einer unwiderruflichen Garantie-
- 2.2 Als unwiderrufliche Garantieerklärung gilt eine Erklärung, welche
- 2.3 Die Garantieerklärung muss in einer schweizerischen Amtssprache
- 2.4 Die Garantieerklärung hat schwei zerischem Recht zu unterstehen. Als
- 3.1 Die Kaution kann von der PK in Anspruch genommen werden bei
- 4.1 Stellt die PK fest, dass der Arbeitgeber Vorschriften missachtet hat, für
- 4.2 Nach erfolgter Inanspruchnahme der Kaution durch die PK informiert
- 4.3 Die PK hat den Arbeitgeber schriftlich darauf hinzuweisen, dass gegen
- 5.1 Wurde die Kaution von der PK in Anspruch genommen, so ist der
- 6.1 Arbeitgeber bzw. Entsendebetriebe, welche zu Gunsten der PK eine
- 1. wenn der im Geltungsbereich des GAV ansässige Arbeitgeber
- 2. wenn der im Geltungsbereich des GAV tätige Entsendebetrieb
- 7.1 Leistet ein Arbeitgeber trotz erfolgter Mahnung die Kaution nicht, so
- 8.1 Die PK kann die Bewirtschaftung der Kaution teilweise oder vollum-
- 9.1 Im Streitfall sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der PK in Basel
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