Verordnung der Bundeskanzlei über die Personensicherheitsprüfungen (120.421) 
                
                
            INHALT
Verordnung der Bundeskanzlei über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV-BK)
- Verordnung der Bundeskanzlei über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV-BK)
 - Art. 1 Gegenstand
 - Art. 2 ² Aktualisierung der Anhänge
 - Art. 3 Übergangsbestimmung
 - Art. 4 Inkrafttreten
 - Anhang ³
 - Funktionen, für deren Ausübung eine Personensicherheitsprüfung durchgeführt werden muss
 - 1. Funktionen innerhalb der BK
 - 2. Funktionen beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten