Verordnung der Bundeskanzlei über die Personensicherheitsprüfungen (120.421)
CH - Schweizer Bundesrecht

Verordnung der Bundeskanzlei über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV-BK)

(PSPV-BK) vom 30. November 2011 (Stand am 28. Juni 2021)
Die Schweizerische Bundeskanzlei (BK),
gestützt auf Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung vom 4. März 2011¹ über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV),
verordnet:
¹ SR 120.4
Art. 1 Gegenstand
¹  Diese Verordnung legt für die Funktionen innerhalb der BK nach Anhang 1 PSPV die jewe i lige Prüfstufe nach Artikel 9 Absatz 1 PSPV fest.
²  Die Prüfstufen werden im Anhang festgelegt.
Art. 2 ² Aktualisierung der Anhänge
¹  Der Bereich Ressourcen der BK beantragt der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler mindestens alle fünf Jahre die Aktualisierung des Anhangs.
²  Wird Anhang 1 PSPV geändert, so beantragt der Bereich Ressourcen der BK spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten dieser Änderung die entsprechende Änderung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
² Fassung gemäss Ziff. I der V des BK vom 28. Juni 2021, in Kraft seit 28. Juni 2021 ( AS 2022 118 ).
Art. 3 Übergangsbestimmung
Bei Personen in Funktionen, für deren Ausübung bisher keine Personensicherheitsprüfung oder eine Personensicherheitsprüfung nach einer tieferen Prüfstufe durch­geführt werden musste, ist die neu vorgeschriebene Personensicherheitsprüfung spätestens einen Monat nach Inkrafttreten dieser Verordnung einzuleiten.
Art. 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.

Anhang ³

³ Fassung gemäss Ziff. II der V des BK vom 28. Juni 2021, in Kraft seit 28. Juni 2021 ( AS 2022 118 ).
(Art. 1 Abs. 2)

Funktionen, für deren Ausübung eine Personensicherheitsprüfung durchgeführt werden muss

1. Funktionen innerhalb der BK

Funktion

Prüfstufe

1.1 Vizekanzler/in

12

1.2 Leiter/in des Bereichs DTI / Delegierte/r DTI

12

1.3 Leiter/in des Bereichs Ressourcen

12

1.4 Leiter/in des Stabs der Bundeskanzlerin / des Bundeskanzlers

12

1.5 Persönliche/r Mitarbeiter/in der Bundeskanzlerin / des Bundeskanzlers

12

1.6 Referent/in der Bundeskanzlerin / des Bundeskanzlers

12

1.7 Mitarbeiter/in der Fachstelle für Personensicherheitsprüfungen in der Bundeskanzlei

12

1.8 Servicemanager/in Secure Center DTI

12

1.9 Assistent/in der Direktion

11

1.10 Risiko-/BCM-Verantwortliche/r und Stellvertreter/in

11

1.11 Sicherheitsverantwortliche/r und Stellvertreter/in

11

1.12 Leiter/in der Sektion Recht

11

1.13 Leiter/in der Sektion Bundesratsgeschäfte

11

1.14 Leiter/in der Sektion politische Rechte

11

1.15 Leiter/in des Kompetenzzentrums Amtliche Veröffentlichungen

11

1.16 Leiter/in der Sektion Kommunikation

11

1.17 Stellvertreter/in der Leiterin / des Leiters des Bereichs Ressourcen

11

1.18 Mitarbeiter/in der Sektion Kommunikation mit Zugang zu geheimen Dokumenten

11

1.19 Aussteller/in von elektronischen Zertifikaten
(Local Registration Authority Officer, LRA-Officer)

11

1.20 Mitarbeiter/in mit Administratorenrechten sowie Berechtigungs­verantwortliche/r von Anwendungen mit VERTRAULICH klassifizierten Inhalten

11

1.21 Informatiksicherheitsbeauftragte/r

11

1.22 Chauffeur/in der Bundeskanzlerin / des Bundeskanzlers

11

1.23 Bundesratsweibel/in

11

1.24 Sicherheitsbeauftragte/r Standarddienste des Bereichs DTI

11

1.25 Mitarbeiter/in der Sektion Bundesratsgeschäfte

10

1.26 Mitarbeiter/in der Sektion Recht

10

1.27 Mitarbeiter/in des Kompetenzzentrums Amtliche Veröffentlichungen mit Berechtigung zum Behördensiegel

10

1.28 Mitarbeiter/in der Sektion Strategische Führungsunterstützung
mit Zugang zu EXEBRC

10

1.29 Mitarbeiter/in Gever und Records Management mit Zugang zu VERTRAULICH klassifizierten Inhalten

10

1.30 Pressesprecher/in der Sektion Kommunikation

10

1.31 Mitarbeiter/in des Bereichs DTI

10

2. Funktionen beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten

Funktion

Prüfstufe

2.1 Stellvertreter/in der/des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte/n

12

2.2 Leiter/in des Direktionsbereichs Datenschutz

11

2.3 Leiter/in des Direktionsbereichs Öffentlichkeitsprinzip

11

2.4 Leiter/in Kompetenzzentren und Internationales

11

2.5 Teamleiter/in 1, 2, 3 (Datenschutz)

11

2.6 Leiter/in IT

11

2.7 Mitarbeiter/in mit regelmässigem Zugang zu Informationen
über die innere und äussere Sicherheit

11

2.8 Mitarbeiter/in

10

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