Beschluss über die Teuerungszulagen für die Rentner und Sparmitglieder der Pensions... (II D/4/2)
INHALT
Beschluss über die Teuerungszulagen für die Rentner und Sparmitglieder der Pensionskasse und der Lehrerversicherungskasse
- Beschluss über die Teuerungszulagen für die Rentner und Sparmitglieder der Pensionskasse und der Lehrerversicherungskasse
- Art. 1 Die Teuerungszulagen auf den Renten der Pensionskasse betragen: – für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1951 und dem 30. Juni 1958 pensioniert wurden 296 Prozent
- Art. 2 Die Teuerungszulagen auf den Renten der Lehrerversicherungskasse betra- gen: – für Rentner, die zwischen dem 1. Juni 1952 und dem 30. Juni 1958 pensioniert wurden 296 Prozent
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