Beschluss über die Teuerungszulagen für die Rentner und Sparmitglieder der Pensionskasse und der Lehrerversicherungskasse
1. 7. 2 0 01 – 2 6 II D/4/2 Beschluss über die Teuerungszulagen für die Rentner und Sparmitglieder der Pensionskasse und der Lehrer- versicherungskasse (Erlassen vom Regierungsrat am 14. November 2000)
Art. 1 Die Teuerungszulagen auf den Renten der Pensionskasse betragen: – für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1951 und dem 30. Juni 1958 pensioniert wurden 296 Prozent
– für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1958 und dem 30. September 1962 pensioniert wurden 273 Prozent – für Rentner, die zwischen dem 1. Oktober 1962 und dem 30. Juni 1965 pensioniert wurden 239 Prozent – für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1965 und dem 31. Dezember 1967 pensioniert wurden 209 Prozent – für Rentner, die zwischen dem 1. Januar 1968 und dem 30. Juni 1970 pensioniert wurden 186 Prozent – für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1970 und dem 31. März 1971 pensioniert wurden 169 Prozent – für Rentner, die zwischen dem 1. April 1971 und dem 30. Juni 1973 pensioniert wurden 142 Prozent – für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1973 und dem 31. Dezember 1977 pensioniert wurden 105 Prozent – für Rentner, die in den Jahren 1978 und 1979 pensioniert wurden 91 Prozent – für Rentner, die in den Jahren 1980 und 1981 pensioniert wurden 83 Prozent – für Rentner, die in den Jahren 1982 bis 1984 pensioniert wurden 61 Prozent – für Rentner, die in den Jahren 1985 bis 1987 pensioniert wurden 47 Prozent – für Rentner, die im Jahr 1988 pensioniert wurden 34 Prozent – für Rentner, die im Jahr 1989 pensioniert wurden 31 Prozent – für Rentner, die im Jahr 1990 pensioniert wurden 25 Prozent – für Rentner, die im Jahr 1991 pensioniert wurden 19 Prozent – für Rentner, die im Jahr 1992 pensioniert wurden 13 Prozent – für Rentner, die im Jahr 1993 pensioniert wurden 10 Prozent – für Rentner, die im Jahr 1994 pensioniert wurden 7 Prozent – für Rentner, die im Jahr 1995 pensioniert wurden 6 Prozent – für Rentner, die im Jahr 1996 pensioniert wurden 4 Prozent – für Rentner, die im Jahr 1997 pensioniert wurden 4 Prozent – für Rentner, die im Jahr 1998 pensioniert wurden 4 Prozent – für Rentner, die im Jahr 1999 pensioniert wurden 3 Prozent – für Rentner, die im Jahr 2000 pensioniert wurden 2 Prozent 1 Kanton Glarus
1995
Teuerungszulagen PK GL und LVK – B II D/4/2
Art. 2 Die Teuerungszulagen auf den Renten der Lehrerversicherungskasse betra- gen: – für Rentner, die zwischen dem 1. Juni 1952 und dem 30. Juni 1958 pensioniert wurden 296 Prozent
– für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1958 und dem 30. September 1962 pensioniert wurden 273 Prozent – für Rentner, die zwischen dem 1. Oktober 1962 und dem 30. Juni 1965 pensioniert wurden 239 Prozent – für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1965 und dem 31. Dezember 1967 pensioniert wurden 209 Prozent – für Rentner, die zwischen dem 1. Januar 1968 und dem 30. Juni 1970 pensioniert wurden 186 Prozent – für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1970 und dem 31. März 1971 pensioniert wurden 169 Prozent – für Rentner, die zwischen dem 1. April 1971 und dem 30. Juni 1973 pensioniert wurden 142 Prozent – für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1973 und dem 31. Dezember 1977pensioniert wurden 105 Prozent – für Rentner, die in den Jahren 1978 und 1979 pensioniert wurden 91 Prozent – für Rentner, die in den Jahren 1980 und 1981 pensioniert wurden 83 Prozent – für Rentner, die in den Jahren 1982 bis 1984 pensioniert wurden 61 Prozent – für Rentner, die in den Jahren 1985 bis 1987 pensioniert wurden 47 Prozent – für Rentner, die im Jahr 1988 pensioniert wurden 34 Prozent – für Rentner, die im Jahr 1989 pensioniert wurden 31 Prozent – für Rentner, die im Jahr 1990 pensioniert wurden 25 Prozent – für Rentner, die im Jahr 1991 pensioniert wurden 19 Prozent – für Rentner, die im Jahr 1992 pensioniert wurden 13 Prozent – für Rentner, die im Jahr 1993 pensioniert wurden 10 Prozent – für Rentner, die im Jahr 1994 pensioniert wurden 7 Prozent – für Rentner, die im Jahr 1995 pensioniert wurden 6 Prozent – für Rentner, die im Jahr 1996 pensioniert wurden 4 Prozent – für Rentner, die im Jahr 1997 pensioniert wurden 4 Prozent – für Rentner, die im Jahr 1998 pensioniert wurden 4 Prozent – für Rentner, die im Jahr 1999 pensioniert wurden 3 Prozent – für Rentner, die im Jahr 2000 pensioniert wurden 2 Prozent
Art. 3 Die Teuerungszulagen auf den hypothetischen Renten der Sparmitglieder bleiben auf 130 Punkten belassen.
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1. 7. 2 0 01 – 2 6 Teuerungszulagen PK GL und LVK – B II D/4/2
Art. 4
1 Dieser Beschluss tritt auf den 1. Januar 2001 in Kraft.
2 Der entsprechende Beschluss vom 2. Dezember 1996 wird damit auf- gehoben. 3
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