Abkommen (0.946.295.231)
INHALT
Abkommen (über den Handelsverkehr, den Investitionsschutz und die technische Zusammenarbeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Madagassischen Republik)
- Abkommen (über den Handelsverkehr, den Investitionsschutz und die technische Zusammenarbeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Madagassischen Republik)
- Art. 1 Wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit
- Art. 2 Meistbegünstigung
- Art. 3 Einfuhrregelung in der Schweiz
- Art. 4 Einfuhrregelung in Madagaskar
- Art. 5 Handelsauskünfte
- Art. 6 Zahlungsregelung
- Art. 7 Schutz der Investitionen
- Art. 8 Schiedsgerichtsklausel zum Schutze der Investitionen
- Art. 9 Gemischte Kommission
- Art. 10 Anwendung des Abkommens auf Liechtenstein
- Art. 11 Inkrafttreten und Erneuerung
- Beilage
- Liste M
- Madagassische Waren, die im Rahmen der bestehenden schweizerischen Regelung ohne Einfuhrbeschränkung in die Schweiz importiert werden können ³
- Beilage
- Liste S
- Einfuhr von schweizerischen Waren in die Madagassische Republik ⁴
- Briefwechsel vom 17. März 1964
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