Reglement betreffend die Aufnahmeprüfung in praktischen Fächern für die Ausbildung v... (439.620)
INHALT
Reglement betreffend die Aufnahmeprüfung in praktischen Fächern für die Ausbildung von Turn- und Sportlehrerinnen und -lehrern an der Universität Basel
- Reglement betreffend die Aufnahmeprüfung in praktischen Fächern für die Ausbildung von Turn- und Sportlehrerinnen und -lehrern an der Universität Basel
- §1. Zur Aufnahmeprüfung in praktischen Fächern werden Inhabe-
- §2. Die Aufnahmeprüfung umfasst die folgenden Prüfungsfächer:
- 1. Boden
- 2. Gerätebahn
- 1. 100-m-Lauf
- 2. Hürdenlauf
- 3. Start
- 4. Hochsprung
- 5. Weitsprung
- 6. Diskuswerfen
- 7. Speerwerfen
- 8. 12-Minuten-Lauf
- 1. Brust
- 2. Crawl oder Rückencrawl
- 3. Übungsvariante von 1) oder 2)
- 4. Übungsverbindung, verschiedene Elemente
- 5. Wasserspringen
- 1. Handball
- 2. Volleyball
- 1. Basketball
- 2. Fussball
- §3. Die Prüfungsleitung legt für jede Prüfung die zulässige Anzahl
- §4. Die Prüfungsleistungen werden durch die Noten 6–1 bewertet (6
- §6. Die praktischen Aufnahmeprüfungen werden jährlich einmal
- §7. Wer zur Ausbildung von Turn- und Sportlehrerinnen und
- §8. Die Prüfungsleitung besteht aus der Vorsteherin oder dem Vor-
- §9. Die Prüfungsleitung erstellt die Prüfungspläne.
- § 10. Die Prüfungsleitung bestimmt für jedes Prüfungsfach eine Exa-
- § 11. Gegen Entscheide der Prüfungsleitung kann nach den allgemei-
Feedback