Beitritt des Kantons Solothurn zur interkantonalen Übereinkunft über den Viehhande... (926.732.2)
INHALT
Beitritt des Kantons Solothurn zur interkantonalen Übereinkunft über den Viehhandel vom 13. September 1943 (Viehhandelskonkordat)
- Beitritt des Kantons Solothurn zur interkantonalen Übereinkunft über den Viehhandel vom 13. September 1943 (Viehhandelskonkordat)
- 1. Der Kanton Solothurn tritt der interkantonalen Übereinkunft über
- 2. Dem Viehhandel wird die gewerbsmässige Abgabe von Fleisch in
- 3. Das Landwirtschafts-Departement wird mit dem Vollzug der inter-
- 4. Dieser Beschluss tritt auf den 1. Januar 1944 in Kraft. Er ersetzt die
Feedback